
Mit dem Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch zeigen die Tierhalter, dass sie die Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis einhalten. Das QM-Schweizer Fleisch gibt für Abnehmer und Konsumenten Gewissheit, dass auf allen beteiligten Betrieben strenge Anforderungen eingehalten und kontrolliert werden.
AKTUELL
Minimale Haltedauer im QM-Schweizer Fleisch für gesömmerte Tiere
In den QM-Produktionsrichtlinien ist definiert, wie lange ein Tier mindestens auf einem anerkannten QM-Betrieb gehalten werden muss, damit es mit der Auszeichnung QM-Schweizer Fleisch abgeliefert werden kann. Die Produktionsrichtlinien wurden rechtzeitig für die Alpsaison 2023 angepasst: Tiere der Rindviehgattung, Schafe und Ziegen, die von einem anerkannten Heimbetrieb aus auf die Alp gehen und wieder auf diesen zurückkommen, bleiben für QM-SF anerkannt – auch wenn die Alp nicht für QM-SF angemeldet und anerkannt ist. Tiere, die direkt von einer nicht anerkannten Alp aus zur Schlachtung verkauft werden, sind nicht für QM-SF anerkannt. Ebenso sämtliche Schweine, die auf einer nicht anerkannten Alp den Sommer verbringen. Sömmerungsbetriebe können mit wenig Aufwand für QM-SF angemeldet und anerkannt werden, die Kontrollen werden soweit möglich mit den Sömmerungskontrollen kombiniert. Wir rufen dazu auf, insbesondere auch für Genossenschaftsalpen zu prüfen, ob aus Sicht der Bestösser eine Anmeldung für QM-SF sinnvoll wäre. Genauere Infos dazu finden sich in der Medienmitteilung vom 6. März 2023 und in der Produktionsrichtlinie. Die neuen Regeln gelten ab 30.06.2023.
Personelles
Daniel Flückiger wird Agriquali Ende 2023 verlassen. Die Stelle ist seit April ausgeschrieben. Wir werden zu gegebener Zeit über die Nachfolge informieren. Die stellvertretende Leiterin von Agriquali ist seit 1. Januar 2023 Sarah Waldvogel. Sie ist Agronomin und führt gemeinsam mit ihrem Mann einen Betrieb mit QM-Schweine- und Pouletmast. Vor dem Wechsel zu Agriquali leitete sie acht Jahre lang das Herdebuch bei der Suisag.
Lesen Sie hier das aktuelle Infobulletin Juni 2023.
Archiv Infobulletin
Fristen, Meldung Betriebsaufgaben/Betriebsübergaben
Mutationen wie Betriebsübergaben, Betriebsaufgaben, Korrekturen von Adressen, etc. müssen der QM-Geschäftsstelle schriftlich (per E-Mail, Kontaktformular oder per Post) gemeldet werden. Es genügt nicht, wenn eine Mutation „nur“ der zuständigen kantonalen Fachstelle mitgeteilt wird.
- Betriebsaufgaben per 31. Dezember 2023: Kündigung bis spätestens 30. September 2023 (Kündigungsfrist 3 Monate). Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
- Betriebsübergaben per 1. Januar 2024: Meldung bis spätestens 31. Oktober 2023. Später gemeldete Mutationen können nicht mehr im Vignettenversand für 2024 berücksichtigt werden. Nachträgliche Meldungen sind gebührenpflichtig (20.- Fr., exkl. MwSt.).